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   BGH, 10.10.1978 - 4 StR 444/78   

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BGH, 10.10.1978 - 4 StR 444/78 (https://dejure.org/1978,3114)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1978 - 4 StR 444/78 (https://dejure.org/1978,3114)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78 (https://dejure.org/1978,3114)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe des allgemeinen Strafrechts

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - 4 StR 444/78
    Obgleich damit an sich die zeitlichen Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung gegeben gewesen wären (BGHSt 15, 66, 69), ist von der Strafkammer eine solche zu Recht nicht gebildet worden, weil der Angeklagte in jenem Verfahren als zur Tatzeit Heranwachsender zu einer Jugendstrafe verurteilt worden ist.
  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - 4 StR 444/78
    Die Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe des allgemeinen Strafrechts ist aber bei getrennter Aburteilung unzulässig (BGHSt 10, 100, 103).
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - 4 StR 444/78
    Aus denselben Überlegungen hat der Senat auch eine entsprechende Anwendung des § 32 JGG auf Fälle der vorliegenden Art, in denen der Täter zu einer Freiheitsstrafe wegen einer Straftat verurteilt wurde, die er als Erwachsener, aber vor seiner früheren rechtskräftigen Verurteilung zu Jugendstrafe begangen hat, für unzulässig gehalten (BGHSt 14, 287, 290).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit einer derartigen Zusammenfassung von Jugend- und Freiheitsstrafen bisher verneint (BGHSt 10, 100, 103; 14, 287; 27, 295, 296; BGH, Urteile vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78 -, bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79], und vom 21. November 1978 - 1 StR 546/78 -, bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; ebenso OLG Schleswig NStZ 1987, 225; dieser Rechtsprechung zustimmend Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987, Rdn. 267; Stree in Schönke/ Schröder StGB 23. Aufl. § 55 Rdn. 34; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 55 StGB Rdn. 33).
  • BGH, 18.08.2004 - 2 StR 249/04

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Härteausgleich; erlassene

    Dann stellt sich der Angeklagte mit dem Erlaß der früheren Bewährungsstrafe sogar besser, als wenn deren Einbeziehung eine erst noch zu vollstreckende nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe möglicherweise noch erhöht hätte (vgl. BGH NStZ 1983, 261; NStZ-RR 1996, 291; Urt. vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78; Rissing-van Saan LK 11. Aufl. § 55 Rdn. 23).
  • BGH, 23.02.1983 - 3 StR 513/82

    Bildung einer Gesamtstrafe mit einer bereits erlassenen Strafe

    Deshalb wäre der Ausspruch, der Erlaß einer an sich gesamtstrafenfähigen Entscheidung sei stets bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe - mildernd - zu berücksichtigen, nicht gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78 - für den Fall einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe).
  • BGH, 21.11.1978 - 1 StR 546/78

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden bei nicht völlig

    Deshalb hat der Bundesgerichtshof auch die entsprechende Anwendung des § 32 JGG auf Fälle abgelehnt, in denen der Täter zu Freiheitsstrafe wegen einer Straftat verurteilt wird, die er als Erwachsener, aber vor einer rechtskräftigen Verurteilung zu Jugendstrafe wegen einer anderen Straftat begangen hat (BGHSt 14, 287, 290; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78).
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